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CORONAVIRUS - Das neue Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 11. März 2020

Veröffentlicht 12 Mrz 2020 - 12.24
Tourismus
Dpcm 20200311 1

CoVID-19 Eindämmungs- und Notfallmanagementmaßnahmen im ganzen Land

Gestern, am 11. März 2020,unterzeichnete der Präsident des Ministerrats, Giuseppe Conte,einen neuen Dpcm mit Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

Die Maßnahmen gelten im ganzen Land.

Dies ist der Text des Dekrets:

II PRÄSIDENT DES MINISTERRATS

Nach dem Gesetz vom 23. August 1988 400;

Im Hinblick auf das Dekret vom 23. Februar 2020 Nr. 6 mit "dringenden Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung der epidemiologischen Notlage durch COVID-19" und insbesondere Artikel 3;

in Anbetracht des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 23. Februar 2020 mit den "Durchführungsbestimmungen des Dekrets vom 23. Februar 2020, Nr. 6, mit dringenden Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung und Bewältigung der epidemiologischen Notlage von COVID-19", veröffentlicht im Amtsblatt 45 vom 23. Februar 2020;

in Anbetracht des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 25. Februar 2020 mit der Aufschrift "Zusätzliche Durchführungsbestimmungen des Dekrets vom 23. Februar 2020, Nr. 6, mit dringenden Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung und Bewältigung der epidemiologischen Notlage von COVID-19", veröffentlicht im Amtsblatt 47 vom 25. Februar 2020;

in Anbetracht des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 1. März 2020 mit der Aufschrift "Zusätzliche Durchführungsbestimmungen des Dekrets vom 23. Februar 2020, Nr. 6, mit dringenden Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung und Bewältigung der epidemiologischen Notlage von COVID-19", veröffentlicht im Amtsblatt 52 vom 1. März 2020;

in Anbetracht des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 4. März 2020 mit den Worten:"Zusätzliche Durchführungsbestimmungen des Dekrets vom 23. Februar 2020, Nr. 6, mit dringenden Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung und Bewältigung der epidemiologischen Notlage durch COVID-19, "Es ist nicht das erste Mal, dass die Europäische Union an dieser Debatte beteiligt ist", sagte er.

in Anbetracht des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 8. März 2020 mit der Aufschrift "Zusätzliche Durchführungsbestimmungen des Dekrets vom 23. Februar 2020, Nr. 6, mit dringenden Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung und Bewältigung der epidemiologischen Notlage von COVID-19", veröffentlicht im Amtsblatt 59 vom 8. März 2020;

in Anbetracht des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 9. März 2020 mit den Worten: "Zusätzliche Durchführungsbestimmungen des Dekrets vom 23. Februar 2020, Nr. 6, mit dringenden Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung und Bewältigung der epidemiologischen Notlage durch COVID-19, im gesamten Land gelten und im Amtsblatt Nr. 62 vom 9. März 2020 veröffentlicht werden";

angesichts der Tatsache, dass die Weltgesundheitsorganisation am 30. Januar 2020 den Ausbruch von COVID-19 zum internationalen Gesundheitsnotstand erklärt hat;

im Hinblick auf den Beschluss des Ministerrats vom 31. Januar 2020, der im Land für sechs Monate den Ausnahmezustand in Bezug auf das Gesundheitsrisiko ausrief, das mit dem Auftreten von Krankheiten verbunden ist, die durch übertragbare Virusmittel entstehen;

Angesichts der Entwicklung der epidemiologischen Situation, der besonders weit verbreiteten Art der Epidemie und der Zunahme der Fälle im Land;

Er hielt es für notwendig, weitere Maßnahmen im Bereich der Eindämmung und Bewältigung des epidemiologischen Notfalls von COVID-19 zu ergreifen;

Da die supranationalen Dimensionen des Seuchenphänomens und die Einbeziehung mehrerer Gebiete im Land Maßnahmen erfordern, um die Einheitlichkeit bei der Durchführung der auf der International und europäisch;

Der Gesundheitsminister hat vorgeschlagen, dass die Minister für Inneres, Verteidigung, Wirtschaft und Finanzen sowie die Minister für Infrastruktur und Verkehr, wirtschaftliche Entwicklung, Ernährung und Forstwirtschaft, Güter und Infrastruktur, "Es geht nicht nur darum, wie viel Geld wir aufbringen müssen, sondern auch darum, wie wir es funktionieren lassen können", sagte er.

Verordnungen:

Kunst. 1
(Dringende Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckung im ganzen Land)

Um der Ausbreitung des COVID-19-Virus entgegenzuwirken und diese einzudämmen, werden im ganzen Land folgende Maßnahmen ergriffen:

Die Einzelhandelstätigkeiten werden ausgesetzt,mit Ausnahme der in Anhang 1 genannten Tätigkeiten im Bereich Der Lebensmittel und Grundbedürfnisse sowohl in der Nachbarschaft als auch in den mittleren und großen Einzelhandelsgebieten, einschließlich in Einkaufszentren, sofern nur Zugang zu den oben genannten Tätigkeiten gestattet ist. Die Märkte sind geschlossen, unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die nur auf den Verkauf von Lebensmitteln abzielen. Kioske, Tabakwaren, Apotheken, Parapharmaka bleiben geöffnet. In jedem Fall muss der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von einem Meter gewährleistet sein.

Die Aktivitäten der Gastronomie (einschließlich Bars, Kneipen, Restaurants, Eisdielen, Bäckereien), ausgenommen Kantinen und Verpflegung weiterhinoder auf vertraglicher Basis, die den zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand von einem Meter garantieren. Nur Catering mit Hausanlieferung ist nach den Hygienestandards für Verpackung und Transport erlaubt. Auch Essens- und Getränkeübungen in Service- und Kraftstoffbereichen entlang der Straße, der Autobahn- und Bahnhöfe, flughäfen, Seen und Krankenhäuser, die einen zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand von einem Meter gewährleisten, bleiben offen.

Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit persönlichen Dienstleistungen (einschließlich Friseure, Friseure, Kosmetikerinnen) mit den in Anhang 2 genannten Tätigkeiten werden ausgesetzt.
Bank-, Finanz-, Versicherungs- und Landwirtschaftliche Dienstleistungen, die lebensmittel- und lebensmittelverarbeiten, einschließlich der Lieferketten, die Waren und Dienstleistungen erbringen, bleiben in Übereinstimmung mit den Hygienestandards garantiert.

Der Präsident der Region kann durch Verordnung nach Artikel 3 Absatz 2 des Dekrets vom 23. Februar 2020 Nr. 6 die Planung der von den öffentlichen Verkehrsunternehmen erbrachten Dienstleistungen,einschließlich nichtlinearer, zur Verringerung und Unterdrückung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Gesundheitsinterventionen, die zur Eindämmung des Coronavirus-Notstands erforderlich sind, auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs und zur Gewährleistung der wesentlichen Mindestleistungen regeln. Der Minister für Infrastruktur und Verkehr kann in Absprache mit dem Gesundheitsminister die Planung mit der Verringerung und Abschaffung der interregionalen Autodienste und des Schienen-, Luft- und Seeverkehrsauf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs und ausschließlich zum Zweck der Gewährleistung der grundlegenden Mindestdienste zur Eindämmung des Gesundheitsnotstands durch coronavirus veranlassen.

1, Buchstabe e), des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats vom 8. März 2020 und vorbehaltlich der für die Notfallverwaltung, die öffentlichen Verwaltungen, streng funktionierenden Tätigkeiten, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsdienste ihrer Mitarbeiter in agiler Form ausgeführt werden,auch in Abweichung von den einzelnen Vereinbarungen und Informationspflichten gemäß den Artikeln 18 bis 23 des Gesetzes vom 22. Mai 2017. n 81 und die Informationspflichten der Artikel 18 bis 23 des Gesetzes vom 22. Mai 2017, n 81 und die Informationspflichten der Artikel 18 bis 23 des Gesetzes 22. Mai 2017, N. 81, und die Informationspflichten der Artikel 18 bis 23 des Gesetzes vom 22. Mai 2017, n. 81, zu ermitteln. undifferenzierte Aktivitäten, die in Anwesenheit durchgeführt werden sollen.

In Bezug auf Produktionsaktivitäten und berufliche Tätigkeiten wird empfohlen,:

  • es wird von Unternehmen vollständig genutzt, um agile Arbeitsmodi für Aktivitäten zu verwenden, die zu Hause oder im Remote-Modus ausgeführt werden können;
  • Anreize für Arbeitnehmerurlaub und bezahlten Urlaub sowie andere in Tarifverhandlungen vorgesehene Instrumente gefördert werden;
  • Tätigkeiten nicht produktionsbezogener Geschäftsbereiche ausgesetzt werden;
  • sie übernehmen Anti-Ansteckungssicherheitsprotokolle und, wenn es nicht möglich ist, den zwischenmenschlichen Abstand von einem Meter als Hauptmaßstab für die Eindämmung zu beachten, mit der Annahme individueller Schutzinstrumente;
  • Die Sanitärversorgung von Arbeitsplätzenwird gefördert, unter anderem durch die Verwendung sozialer Polster zu diesem Zweck;
  • Nur für Produktionstätigkeiten wird empfohlen, die maximale Anzahl der Fahrten innerhalb der Standorte zu beschränken und den Zugang zu gemeinschaftsfreien Räumen zu beschränken;
  • In Bezug auf das, was in den Nummern 7 und 8 vereinbart ist, beschränkt sich der Schwerpunkt auf produktive Tätigkeiten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
  • Für alle nicht angehaltenen Aufgaben werden agile Arbeitsmodi so weit wie möglich genutzt.

Kunst. 2
(Endgültige Bestimmungen)

1. Die Bestimmungen dieses Dekrets treten am 12. März 2020 in Kraft und treten bis zum 25. März 2020 in Kraft.

2. Ab dem Inkrafttreten der Bestimmungen dieses Dekrets keine Wirkung mehr haben, wenn sie mit den Bestimmungen dieses Dekrets unvereinbar sind, die im Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 8. März 2020 und dem Dekret des Präsidenten des Ministerrat am 9. März 2020.

(3) Die Bestimmungen dieses Dekrets gelten für die Regionen des Sonderstatuts und die autonomen Provinzen Trient und Bozen gemäß ihren jeweiligen Statuten und Durchführungsbestimmungen.

Rom, 11. März 2020
                       
DER PRÄSIDENT DES MINISTERRATS

DER GESUNDHEITSMINISTER


Anlage 1
Einzelhandel

  • Verbrauchermärkte
  • Supermärkte
  • Lebensmittelrabatt
  • Minimercates und andere nicht spezialisierte verschiedene Lebensmittelbetriebe
  • Einzelhandel mit Tiefkühlprodukten
  • Einzelhandel mit nicht spezialisierten Computern, Peripheriegeräten, Telekommunikationsgeräten, Audio- und Videounterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten
  • Lebensmittel- und Tabakeinzelhandel in Fachgeschäften (Athe-Manschettencodes: 47,2)
  • Einzelhandelskraftstoff für selbstfahrende Autos in Fachgeschäften
  • IT- und Telekommunikationsausrüstung (IKT) im Einzelhandel in spezialisierten Übungen (Kodex: 47.4)
  • Einzelhandel mit Hardware, Farben, Flachglas sowie Elektro- und Sanitäranlagen
  • Einzelhandel sanitäre Anlagen
  • Einzelhandelsbeleuchtungsartikel
  • Einzelhandel mit Zeitungen, Zeitschriften und Zeitschriften
  • Apotheken
  • Einzelhandel mit anderen spezialisierten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
  • Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln in Fachgeschäften
  • Parfümerie-Einzelhandel, Toilettenartikel und Körperpflegeprodukte
  • Einzelhandel mit kleinen Haustieren
  • Einzelhandelsmaterial für Optik und Fotografie
  • Einzelhandelskraftstoff für den Hausgebrauch und die Heizung
  • Einzelhandel mit Seifen, Waschmitteln, Poliermitteln und
  • Einzelhandel jeder Art von Produkt, das über das Internet hergestellt wird
  • Einzelhandel jeder Art von Fernsehprodukt
  • Einzelhandel jeder Art von Versandhandel, Radio, Telefon
  • Handel mit Automaten

 


Anlage 2

  • Dienstleistungen für die Person
  • Wäsche reibe und Reinigung von Textilien und Pelzen
  • Industrielle Waschsalon-Aktivitäten
  • Mehr Wäschereien, Trockenreiniger
  • Bestattungsdienstleistungen und damit verbundene Aktivitäten
Alle Rechte vorbehalten.
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