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CORONAVIRUS - Verordnung vom 23.2.2020 des Gesundheitsministers von Intesa mit dem Präsidenten der Region Venetien

Veröffentlicht 24 Feb 2020 - 11.44
Tourismus
Ordinanza n 1 2302 Coronavirus in Veneto

Dringende Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung des epidemiologischen Notfalls durch COVID-2019

Notfall- und Dringlichkeitsbeschluss Nr. 1 vom 23.2.2020.

Ordinanza n 1 2302 2 Coronavirus VenetoDer Gesundheitsminister von Intesa mit dem Präsidenten der Region Venetien

Ordinanza n 1 2302 3 Coronavirus VenetoDringende Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung des epidemiologischen Notfalls durch COVID-2019.

gestützt auf die Artikel 77 und 87 der Verfassung,
Angesichts der Tatsache, dass bisher 25 Fälle auf dem Gebiet der Region Venetien in den Gemeinden von
Vò (PD) und Mira (VE). Das epidemiologische Bild in Bezug auf diese Fälle unterstreicht ein wichtiges Element der Besorgnis, nämlich das Versäumnis, den "Indexfall"1 bei beiden Ausbrüchen zu identifizieren. Dieses Ereignis könnte die Cluster von Fällen auch auf andere Gebiete Venetiens ausdehnen, da sie die Quelle, die Ausdehnung, nicht kennen. der Ansteckung ist heute unvorhersehbar.

Prüfung der außerordentlichen Notwendigkeit und Dringlichkeit, Bestimmungen zu erlassen, um
der epidemiologische Notfall durch COVID-19, Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung der oben genannten vi111s entgegenzuwirken und einzudämmen;

sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Weltgesundheitsorganisation am 30. Januar 2020 die COVID-19-Epidemie zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Bedeutung erklärt hat;

Unter Hinweis auf die Entwicklung der epidemiologischen Gesamtsituation, den besonderen Charakter
Ausbreitung der Epidemie und Zunahme der der Organisation gemeldeten Fälle und Todesfälle
Gesundheit der Welt;

gestützt auf die Entschließung des Ministerrates, die in seiner Sitzung vom 22. Februar 2020 angenommen wurde, gemäß Artikel 32 des Gesetzes 833/78, Artikel 117 des Decreto legislativo 112/98 und Artikel 50 des Decreto legislativo 267/2000;

Art. I
(Dringende Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung von COVID-19)


1. Um die Ausbreitung von COVID-19 in der Region Venetien zu verhindern, erlässt der Präsident der Region Venetien außergewöhnliche Maßnahmen zur angemessenen Eindämmung, um der Entwicklung der epidemiologischen Situation entgegenzuwirken.

(2) Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen lauten wie folgt:

a) Aussetzung von Veranstaltungen oder Initiativen jeglicher Art, von Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sowohl an geschlossenen Orten als auch für die Öffentlichkeit zugänglich, einschließlich Kultur-, Freizeit-, Sport-, Religions-, Diskotheken und Nachtclubs;

b) Schließung von Bildungsdiensten für Kinder und Schulen aller Stufen sowie die Teilnahme an schulischen Aktivitäten und Hochschulbildung, Berufskursen, Masterstudiengängen, Kursen für Gesundheitsberufe und Universitäten für ältere Menschen mit Ausnahme von Ärzten in spezialisierter Ausbildung und Auszubildenden von Gesundheitsberufen, mit Ausnahme von Ausbildungsmaßnahmen, die im Fernabsatz durchgeführt werden;

c) Aussetzung der Dienstleistungen der öffentlichen Öffnung von Museen und anderen Instituten und Kulturstätten gemäß Artikel 101 der Kodizes für kulturerbe und Landschaft gemäß Gesetzesdekret 42/2004 sowie der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften über den freien oder freien Zugang zu solchen Einrichtungen oder Orten;

d) Aussetzung aller Bildungsreisen sowohl im Inland als auch im Ausland;

e) Bereitstellung der Verpflichtung von Personen, die aus von der Weltgesundheitsorganisation ausgewiesenen Gebieten mit epidemiologischem Risiko nach Venetien eingereist sind, diesen Umstand der Abteilung für Prävention der für das Hoheitsgebiet zuständigen Gesundheitsbehörde zur Annahme der treuhänderischen Aufenthaltsmaßnahme mit aktiver Überwachung mitzuteilen.

Hygienemaßnahmen für Atemwegserkrankungen, die sich unten ausbreiten: .

  1. 1. Waschen Sie Ihre Hände oft, in dieser Hinsicht wird empfohlen, an allen öffentlichen Orten, Fitnessstudios, Supermärkten, Apotheken und anderen Orten der Aggregation hydroalkoholische Lösungen zum Händewaschen zur Verfügung zu stellen.
  2. Vermeiden Sie engen Kontakt mit Menschen, die an akuten Atemwegsinfektionen leiden
  3. Berühren Sie Ihre Augen, Nase und Mund nicht mit den Händen
  4. Bedecken Sie Mund und Nase, wenn Sie niesen oder husten
  5. Nehmen Sie keine antiviralen Medikamente oder Antibiotika ein, es sei denn, sie werden von Ihrem Arzt verschrieben
  6. Reinigen Sie Oberflächen mit Desinfektionsmitteln auf Chlor- oder Alkoholbasis
  7. Verwenden Sie die Maske nur, wenn Sie vermuten, dass Sie krank sind oder kranken Menschen helfen
  8. Made in China Produkte und Pakete, die aus China erhalten werden, sind nicht gefährlich
  9. Wenden Sie sich an die regionale gebührenfreie Nummer 800462340, wenn Sie Fieber oder Husten haben und seit weniger als 14 Tagen aus China zurückgekehrt sind
  10. Haustiere verbreiten das neue Coronavirus nicht


f) Die Gesundheitsdirektionen des Krankenhauses müssen für die Beschränkung des Zugangs einfacher Besucher zu den stationären Bereichen sorgen, vorzugsweise eine Person pro Patient und Tag.

g) Die RSA für nicht autark muss auch den Zugang von Besuchern zu Gästen beschränken;

h) Es wird dringend empfohlen, dass das Gesundheitspersonal die in den Ministerialrundschreiben vorgesehenen Präventionsmaßnahmen zur Ausbreitung von Atemwegsinfektionen sowie die strikte Anwendung der Indikationen für die Desinfektion und Desinfektion der Umwelt einhält;

i) Die zuständigen Stellen sorgen für die tägliche Desinfektion der Regionalzüge und des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Land-, Luft- und Wasserweg;

j) Aussetzung des Insolvenzverfahrens mit Ausnahme von Auswahlverfahren für Gesundheitspersonal;

Art. 2
(Dauer der Sofortmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung von COVID-19)


Die Bestimmungen dieser Verordnung treten ab dem Datum der Unterzeichnung dieses Dokuments bis zum Ende des 01.03.2020 in Kraft.
Diese Verordnung kann sich infolge der Änderung des epidemiologischen Szenarios ändern.
Sofern es sich nicht mehr um eine schwere Straftat handelt, wird die Nichteinhaltung der in diesem Dekret genannten Eindämmungsmaßnahmen nach Artikel 650 des Strafgesetzbuchs geahndet.

Eine Kopie der Verordnung wird an die Präfekten und an die Anti-Sophistication Nuclei (NAS) geschickt.
Padua, 23. Februar 2020

Der Präsident der Region Venetien Luca Zaia
Der Gesundheitsminister Roberto Speranza
 

Alle Rechte vorbehalten.
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