
Am Sonntag, den 2. Februar 2025, findet in Gallio die 11. Ausgabe der Strafexpedition Winter Ghel statt, ein Sportereignis, das man sich nicht entgehen lassen sollte.
Dieser Wettbewerb, der in einer natürlichen verschneiten Umgebung stattfindet, ermöglicht es den Teilnehmern, in die außergewöhnlichen Aussichten des Plateaus der sieben Gemeinden einzutauchen und technische und eindrucksvolle Routen zu bewältigen. Es gibt zwei Wege:
- 10 km mit 532 Höhenmetern
- 20 km mit 850 Höhenmetern.
Es wird auch möglich sein, an der Veranstaltung in ihrer nicht-kompetitiven Formel teilzunehmen, ohne dass ein ärztliches Attest über die Wettkampftauglichkeit vorgelegt werden muss. Das besondere Gadget dieser Edition erhält jedoch jeder: das personalisierte StrafeXpedition Winter Baumwoll-T-Shirt. Am Ende des Rennens Pasta-Party für alle Mitglieder.
Eine Mischung aus Sport, Natur und Abenteuer, die garantierten Spaß garantiert, sowohl für erfahrene Läufer als auch für diejenigen, die sich selbst testen möchten.
STRAFEX WINTER 10K
Abfahrt und Anreise von: Gallio (VI) Piazza Giardini
Abfahrtszeit: 10:15
Länge: 10K
Minimale Höhe: 1080 m
Maximale Höhe: 1520 m
Höhenunterschied: 580 m
Maximale Zeit: 3h
Einkehrmöglichkeiten: km 5,5
STRAFEX WINTER 20K
Abfahrt und Anreise von: Gallio (VI) Piazza Giardini
Abfahrtszeit: 10:00 Uhr
Länge: 20K
Minimale Höhe: 1080 m
Maximale Höhe: 1670 m
Höhenunterschied: 850 m
Maximale Zeit: 4h
Einkehrmöglichkeiten: km 8 km 16
PROGRAMM
Samstag, 1. Februar 2025
von 15:30 bis 19:30 Uhr ZANÈ (VI), Puro Sport Culture – Startnummernkollektion und Neuanmeldungen
Sonntag, 2. Februar 2025
von 7:30 bis 9:30 Uhr Gallio (Vi) Municipal Gym – Startnummernsammlung und Neuanmeldungen
9:45 Uhr – Briefing vor dem Rennen beim Start
10:00 Uhr – Start StrafeX 20K
10:15 Uhr – Start StrafeX 10K
11:15 Uhr – Erste Ankünfte
12:00 Uhr – Eröffnung der PASTA PARTY
13:00 Uhr – Siegerehrung
EINSCHREIBUNG
10 Tsd.
20,00 € bis zum 19. Januar 2025
€ 25,00 ab 20. Januar 2025
20 Tsd.
25,00 € bis zum 19. Januar 2025
€ 30,00 ab 20. Januar 2025
SPORTVEREINE (mit mindestens 10 Mitgliedern)
- 10K € 18,00 bis 19.01.2025
- 20K € 22,00 bis 19.01.2025
- Banküberweisung: UISP Comitato territoriale di Vicenza APS
- Iban: IT78G0359901899085908513427
- Grund: StrafeX Winter Mitglieder (Firmenname)
- Infos:
KOMPETITIVER BEREICH
Gemäß den Bestimmungen der "Regeln für die Organisation von Veranstaltungen" können zur Bestätigung der Anmeldung für die Wettkampfsektionen nur diejenigen teilnehmen, die im Besitz des ärztlichen Attests über die Wettkampftauglichkeit für die Leichtathletik sind, das zusammen mit der Anmeldung oder der Startnummernausgabe gesendet werden muss.
NICHT WETTBEWERBSORIENTIERTER BEREICH (Freizeitmotor)
Teilnehmen können trotzdem, wer nicht im Besitz des ärztlichen Attests über die Wettkampftauglichkeit ist, die Anmeldung beinhaltet weiterhin die Startnummer / den Chip mit offizieller Ankunftszeit und alle beschriebenen Leistungen. Teilnehmen können auch Minderjährige über 10 Jahre (Genehmigung eines Elternteils oder in jedem Fall von Personen, die die elterliche Sorge ausüben, ist erforderlich). Jedem Teilnehmer steht es frei, die Strecke in dem Tempo zurückzulegen, das er aufgrund seines körperlichen Vorbereitungszustandes für am besten geeignet hält. Mit der freiwilligen Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter in jeder Hinsicht seine körperliche Eignung, den Test gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und entbindet ihn von jeglicher zivil- und strafrechtlichen Haftung, die sich im Falle eines Unfalls jeglicher Art ergibt. Athleten, die in der nicht-kompetitiven Sektion registriert sind, haben keinen Zugang zur Siegerehrung und sind nicht in der offiziellen Rennwertung vertreten, sondern erhalten nur die Rennzeit.
Die Zahlung der Anmeldegebühr beinhaltet:
- Startnummer mit Rennchip
- Medizinische Assistenzgeräte
- Erfrischungen auf der Strecke
- Umkleidekabinen und warme Duschen
- PASTA PARTY im Fitnessstudio
WO KANN MAN SICH ANMELDEN?
In angeschlossenen Geschäften:
- Munari Calzature Gallio (Vi)
- Sport pur – Zanè (Vi)
- iRun – Vicenza
- EmmeRunning – Bassano (Vi)
10K AUSZEICHNUNGEN
Am Ende des Rennens sind die Auszeichnungen den ersten 3 Finishern in der Gesamtwertung und in der Kategorie vorbehalten.
1. – 2. – 3. Platz Absolute Herren
1. – 2. – 3. weiblich absolut
1. – 2. – 3. Herren 40 – 49
1. – 2. – 3. weiblich 40 – 49
1. – 2. – 3. Herren 50 – 59
1. – 2. – 3. Platz weiblich 50 – 59
1. – 2. – 3. männlich über 60
1. – 2. – 3. weiblich über 60
20K AUSZEICHNUNGEN
1. – 2. – 3. Platz Absolute Herren
1. – 2. – 3. weiblich absolut
1. – 2. – 3. Herren 40 – 49
1. – 2. – 3. weiblich 40 – 49
1. – 2. – 3. Herren 50 – 59
1. – 2. – 3. Platz weiblich 50 – 59
1. – 2. – 3. männlich über 60
1. – 2. – 3. weiblich über 60
Die Athleten werden mit technischem Material und / oder typischen lokalen Produkten belohnt. Die Preise sind nicht kumulierbar.
REGULIERUNG
Art. 1 – Organisation
Der Verein UISP Vicenza organisiert in Zusammenarbeit mit den verschiedenen lokalen Freiwilligenverbänden die elfte Ausgabe des StrafeX Winter Ghel Trail, eines von der UISP anerkannten Bergrennens, das am Sonntag, den 2. Februar 2025 in Gallio (Vi) stattfinden wird
Art. 2 – Annahme der Bestimmungen
Die StrafeXpedition findet in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen und allen Änderungen und Mitteilungen statt, die auf der offiziellen Website und auf der Facebook-Seite veröffentlicht werden.
Die Teilnahme am StrafeX Winter setzt die Annahme dieser Bestimmungen in allen ihren Teilen und vorbehaltlos voraus.
Die Teilnehmer sind auch verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, insbesondere in den Abschnitten, in denen die Strecke das normale Straßennetz durchquert, das nicht für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Einhaltung dieser Vorschriften und befreit den Veranstalter von jeglicher zivil- oder strafrechtlichen Haftung für Unfälle oder Unfälle, für Schäden an Personen oder Eigentum, die von ihm selbst abgeleitet oder von ihm verursacht wurden und die während der Veranstaltung auftreten können.
Art. 3 – Nachweis
Laufen Sie zu Fuß in einer natürlichen Umgebung, die über Pfade, Saumpfade und Karrenwege entlang der Wege der Hochebene von Asiago verläuft. Die Route verläuft auf Wegen in einer Höhe zwischen 1000 und 1500 Metern.
Art. 4 – Teilnahme
KOMPETITIVER BEREICH Gemäß den Bestimmungen der "Regeln für die Organisation von Veranstaltungen" können Athletinnen und Athleten, die im Besitz eines ärztlichen Attests über die Wettkampftauglichkeit für die Leichtathletik sind, an den Wettkampfsektionen teilnehmen, die zusammen mit der Anmeldung oder Abholung der Startnummer übermittelt werden müssen.
*NICHT-WETTBEWERBSBEREICH (Freizeitmotor)* Diejenigen, die nicht im Besitz des ärztlichen Attests über die Wettkampftauglichkeit sind, können trotzdem teilnehmen, die Anmeldung beinhaltet weiterhin die Startnummer / den Chip mit offizieller Ankunftszeit und alle beschriebenen Dienstleistungen.
Mit der freiwilligen Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter in jeder Hinsicht seine körperliche Eignung, den Test gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und entbindet ihn von jeglicher zivil- und strafrechtlichen Haftung, die sich im Falle eines Unfalls jeglicher Art ergibt. Athleten, die in der nicht-kompetitiven Sektion registriert sind, haben keinen Zugang zur Siegerehrung und sind nicht in der offiziellen Rangliste vertreten, aber ihre Rennzeit wird auf der Plattform von SPORT DOLOMITI aufgezeichnet.
Art. 5 – Registrierungsverfahren
Anmeldungen werden geschlossen, wenn insgesamt 500 Teilnehmer erreicht sind, Anmeldungen können online, hier über die SPORT DOLOMITI Plattform oder in angeschlossenen Geschäften vorgenommen werden, für den Fall, dass der angemeldete Teilnehmer das sportärztliche Attest nicht vorlegt, wird er automatisch im NICHT-WETTKAMPFMODUS registriert.
Die Zahlung der Anmeldung beinhaltet:
– Startnummer mit Rennchip – Gadget – Medizinische Hilfe – Erfrischungen auf der Strecke + abschließende Erfrischung – Duschen und Umkleidekabinen im Fitnessstudio – Pasta-Party
Art. 6 – Rückerstattung der Eintragungsgebühren
Im Falle eines Rücktritts auf die Teilnahme wird die Startnummer auf einen anderen Teilnehmer übertragen oder die Anmeldung wird nur dann auf die nächste Ausgabe übertragen, wenn dies bis spätestens 10.01.2025 mitgeteilt wird
Art. 7 – Obligatorisches Material
Mit der Anmeldung verpflichtet sich jeder Läufer, das unten aufgeführte Pflichtmaterial während des gesamten Rennens mit sich zu führen:
- persönliche Glas- oder Wasserflasche oder Kameltasche (es gibt keine Gläser an den Verpflegungspunkten);
- Container mit einem Minimum von 500 ccm. von Wasser;
- Mobiltelefon mit gespeicherten Notrufnummern;
- warme Kleidung: Windjacke, langärmeliges Hemd, Wärmedecke;
- Trailrunning-Schuhe werden dringend empfohlen;
Art. 8 – Sicherheit und medizinische Hilfe
An den Verpflegungspunkten wird eine Rettungsrufsäule eingerichtet. Diese Sitze sind per Funk oder Telefon mit der Rennrichtung verbunden. Krankenwagen, Bergrettung und Ärzte werden in der Gegend präsent sein.
Die Rettungsposten sollen allen Menschen in Gefahr mit eigenen Mitteln oder durch angeschlossene Stellen Hilfe bringen. Offizielle Ärzte sind berechtigt, Wettkämpfer, die als untauglich eingestuft werden, für die Fortsetzung des Rennens zu suspendieren. Die Retter sind berechtigt, Läufer, die als gefährdet eingestuft werden, mit allen Mitteln zu evakuieren.
Im Bedarfsfall wird aus Gründen, die im Interesse der geretteten Person liegen, nur und ausschließlich im Ermessen der Organisation, die offizielle Rettung in Anspruch nehmen, die die Leitung der Einsätze übernimmt und alle geeigneten Mittel, einschließlich des Hubschraubers, einsetzt. Alle Kosten, die sich aus der Verwendung dieser außergewöhnlichen Mittel ergeben, werden von der geretteten Person gemäß den geltenden Vorschriften getragen.
Ein Läufer, der sich an einen Arzt oder Retter wendet, unterwirft sich seiner Autorität und verpflichtet sich, seine Entscheidungen zu respektieren.
Art. 9 – Kontrollposten und Tankstellen
Die Erkennung von Mitbewerbern erfolgt an allen Kontrollpunkten oder an Verpflegungspunkten. Nur Läuferinnen und Läufer mit einer gut sichtbaren Startnummer haben Zutritt zu den Verpflegungspunkten.
Art. 10 – Maximal zulässige Zeit und Zeitschranken
Die maximale Zeit für den 20K beträgt 4h, der 10K bietet keine maximale Zeit.
Bei schlechten Wetterbedingungen und/oder aus Sicherheitsgründen behält sich die Organisation das Recht vor, das laufende Rennen ohne vorherige Ankündigung auszusetzen, den Start zu verschieben, die Route zu ändern oder das Rennen abzusagen.
Die Änderung, Aussetzung oder Absage des Rennens berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Rückerstattung der Anmeldegebühr.
Art. 11 – Versicherung
Die Organisation schließt eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Dauer des Prozesses ab. Die Teilnahme erfolgt unter der vollen Verantwortung der Wettkämpfer, die im Falle von Schäden und weiteren Folgen, die nach dem Rennen auftreten können, auf jegliche Regressansprüche gegen die Veranstalter verzichten.
Art. 12 – Bildrechte
Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf das Recht, die Rechte an dem Bild während des Tests zu nutzen, sowie auf jegliche Regressansprüche gegen die Organisation und ihre autorisierten Partner für die Verwendung seines Bildes.
Art. 18 – Änderungen der Strecken- oder Zeitschranken – Stornierung der Fahrt
Die Organisation behält sich das Recht vor, die Route oder den Standort der Erste-Hilfe- und Verpflegungsstationen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Bei ungünstigen Wetterbedingungen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Organisation liegen und die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, kann der Start verschoben oder abgesagt werden, die Strecke kann geändert und verkürzt werden, das Rennen kann an jedem Punkt der Strecke abgebrochen werden. Die oben genannten Änderungen werden von der Jury vorgenommen, auch nach Anhörung der Sicherheitsmanager und des medizinischen Teams. Die Änderung, Aussetzung oder Absage des Rennens berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Rückerstattung der Anmeldegebühr
Art. 20 – Versicherung
Die Organisation schließt eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Dauer des Prozesses ab. Die Teilnahme erfolgt unter der vollen Verantwortung der Wettkämpfer, die im Falle von Schäden und weiteren Folgen, die nach dem Rennen auftreten können, auf jegliche Regressansprüche gegen die Veranstalter verzichten. Zum Zeitpunkt der Anmeldung unterschreibt der Läufer eine Haftungsfreistellungserklärung.
Art. 21 – Bildrechte
Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf das Recht, die Rechte an dem Bild während des Tests zu nutzen, sowie auf jegliche Regressansprüche gegen die Organisation und ihre autorisierten Partner.